Beratung

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PFLEGEPROFIS FRANKFURT
“Weil Qualität kein Zufall ist!”

PFLEGEPROFIS – FRANKFURT

“Weil Qualität in Sachsenhausen kein Zufall ist!”

Beratung für Angehörige von Pflegebedürftigen

Beratungseinsatz nach 37.3 SBG XI PG 1-3 

Oft wird die Pflege eines Angehörigen unterschätzt. Das Wissen in Bezug moderner Pflegetechniken entwickelt sich stetig weiter. Oder die Regelungen zu Leistungen und Entlastungen wie z.B. die Verhindertenpflege werden vom Gesetzgeber angepasst. Pflegepersonen in der Seniorenbetreuung zu Hause müssen darüber auf dem Laufenden gehalten werden. Deshalb hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass turnusmäßig ein Beratungseinsatz zwingend vorgesehen ist.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass pflegende Angehörige nicht überfordert werden. Dabei werden Hilfestellungen aufgezeigt und ein professioneller Ansprechpartner ist immer erreichbar. Verpflichtend ist der Beratungseinsatz für denjenigen, der einen Angehörigen pflegt, der unter die Pflegestufen 2-5 fällt und nur Pflegegeld bezieht. Die Intervalle sind gestaffelt. Unsere examinierten Pflegekräfte leisten diesen Beratungseinsatz gerne und umfassend.

Beratungseinsatz zur Sicherung der Pflegequalität

Der Beratungseinsatz soll zum einen den Pflegebedürftigen schützen. Zum anderen wird der Pflegende bei der Durchführung seiner Aufgaben unterstützt. Die Pflegekasse möchte dabei sicher gehen, dass die Qualität der Pflege auf hohem Niveau erhalten bleibt. Eventuelle Pflegefehler können damit behoben werden. Bei Verstößen oder Versäumnissen ist damit zu rechnen, dass das Pflegegeld gekürzt werden kann.

Unsere voll ausgebildeten Pflegekräfte übernehmen gerne diesen Beratungsdienst nach 37.3 SGB (Sozialgesetzbuch) XI PG 1-3. Neben der Anleitung der Angehörigen umfasst der Beratungseinsatz noch weitere Themen. So werden Hilfsangebote der Pflegestützpunkte aufgezeigt und über Möglichkeiten der Schulung und Fortbildungskurse informiert. Zudem fällt die Abklärung über Hilfsmittel und deren Beantragung darunter. Oftmals ist eine Höherstufung des Pflegegrades notwendig. Das wird in der Beratung erkannt, damit dieser Vorgang fristgerecht beantragt werden kann. Wir führen den vorgeschriebenen Beratungseinsatz gerne vor Ort durch. Bitte treten Sie mit uns in Kontakt, wir beraten Sie gerne ausführlich und unverbindlich! Wir freuen uns auf Sie!