Verhinderungspflege
Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Wer in einer Seniorenbetreuung zu Hause engagiert ist oder einen Angehörigen mit Pflegemaßnahmen unterstützt, kann das nicht 24 Stunden am Tage und sieben Tage die Woche machen. Der Pflegende muss selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder benötigt Urlaub. In diesen Fällen können Leistungen aus der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, damit die Pflegebedürftigen weiterhin optimal versorgt bleiben.
Unser mobiler Pflegedienst Frankfurt am Main übernimmt diese Ersatzpflege und rechnet direkt mit der Pflegeversicherung ab. Damit wird auch eine professionelle Pflege garantiert, wenn die verantwortliche Person verhindert ist, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Unsere examinierten Pflegerinnen und Pfleger sind es gewohnt, sich neuen Konstellationen schnell anzupassen. Etwaige Besonderheiten werden bei der Übergabe geklärt und die gewohnte Pflegesituation bleibt ohne Störung erhalten. Unser Standard dabei sind die Vorgaben der SGB 5 Pflege und die SGB 11 Leistungen ambulante Pflege.
Voraussetzungen zur Erstattung der Verhinderungspflege
Damit die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Zudem ist es beim Erstantrag unabdingbar, dass die/der Pflegende schon mindestens 6 Monate Dienst am Pflegebedürftigen geleistet hat. Die Verhinderungspflege soll dazu dienen, pflegende Familienangehörige zu entlasten.
Die Erstattungskosten sind gestaffelt und situationsabhängig. Die Kosten für unseren mobilen Pflegedienst Frankfurt werden ebenso erstattet wie für eine stationäre Pflegeeinrichtung. Bei Privatpersonen, welche zur Ersatzpflege herangezogen werden müssen, können zudem Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend gemacht werden.
Fristen und Anträge zur Verhinderungspflege
Grundsätzlich stehen den Pflegenden sechs Wochen bzw. 42 Tage im Jahr an Ersatzpflege zu. Diese können am Stück oder in Teilabschnitten von Stunden, Tagen oder Wochen in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden.
Die Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Das Formular dazu stellt die zuständige Pflegekasse bereit und ist online herunterzuladen, auszufüllen und abzuschicken. Unter gewissen Umständen können die Leistungen der Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden. Treten Sie mit uns in Kontakt, wir beraten Sie gerne weiterführend über alle Facetten der Verhinderungs- und Ersatzpflege.